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WINDHUND

WORKPLACE APP

UNSERE UNTERSTÜTZUNG FÜR SIE

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Sie gehen gerade bestimmt durch turbulente Zeiten und managen: Kurzarbeit, Homeoffice, etc.

Das Thema Gesundheit im Unternehmen ist natürlich jetzt präsenter denn je.

Gleichzeitig werden Kurse, Workshops und weitere Termine auf unbestimmte Zeit abgesagt.

Daher haben wir für Unternehmenskunden ein tolles Angebot:

Mit der Über­brückungs­hilfe III will die Bundes­regierung die Schäden für Unter­nehmen durch die Corona-Pandemie ab­dämpfen. Es können In­vestitionen im Be­reich der Digitali­sierung bis zu 20.000 € ge­fördert werden. Das gibt vielen Unternehmen die Möglich­keit, durch staat­liche Förderung betriebliches Gesundheitsmanagement zu etablieren. Und zwar mit der Windhund Workplace App.

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UNSERE UNTERSTÜTZUNG

IN DER CORONA-KRISE:

MIT DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III KOSTENLOS NUTZEN*

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SMARTPHONE APP

iOS & android

WEB APP

Browserzugang

ENTWICKELT FÜR UNTERNEHMEN

WORKPLACE

UNSER ANGEBOT

VIDEOPREVIEW WORKPLACE APP

TRAILER
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GEFÖRDERTE LIZENZKOSTEN

Den Zugang zur Windhund Workplace Plattform erhalten Sie mit der Überbrückungshilfe III kostenlos für Ihre Mitarbeiter.

FÖRDERUNG DER DIGITALISIERUNG

Als Unterstützung während der anhaltenden Corona Krise werden Investitionen in die Digitalisierung mit bis zu 20000 € gefördert.

KEIN RISIKO

Sollte die Förderung der Bundes­regierung nicht zu­stande kommen, treten wir vom Kauf­vertrag zurück. Das bedeutet, dass Sie kein finanzielles Risiko ein­gehen. Nur bei einer ­bewilligten staat­lichen Förderung kommt ein Ver­trag zu­stande.

AUSBAU

Nach Ende der Krise kann das System weiter ausgebaut werden und mit klassischen offline Angeboten kombiniert werden

ANSPRECHPARTNER AUS DER REGION

Keine Hotlines oder Sprachroboter, unser Team unterstützt Sie bei der Implementierung in Ihr Unternehmen und steht bei Fragen zur Seite.

ÜBERSICHT
KONTAKT

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um die Überbrückungshilfe III beantragen zu dürfen:

  • Umsatz von maximal 750 Mio. Euro im Jahr 2020

  • In einem Monat ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019

  • Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt

  • Eine Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland

  • Unternehmensgründung vor dem 01.05.2020 

  • Auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind berechtigt

  • Unternehmen mit Beschäftigten dürfen auch dann einen Antrag stellen, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden

  • Antragstellung bis zum 31. August 2021

  • Der Antrag muss über einen Steuerberater, einen Wirtschaftsprüfer, einen Rechtsanwalt oder über vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen? Schauen Sie im FAQ des Bundesministeriums für Finanzen nach oder melden sich bei uns per Mail:

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